Die Berufsunfäkeitsversicherung zahlt eine von Ihnen bestimmte Geldsumme in Form einer Rente, wenn bei Ihnen Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Vom Staat hingegen bekommen Sie im besten Fall die volle "gesetzliche Erwerbsminderungsrente". Sie erhalten dann max. 30% Ihres vorherigen Bruttolohns.
Angenommen, Sie können wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr vollständig ausüben. Sie gelten dann als berufsunfähig und stehen ohne Einkommen da. Jeder vierte Werktätige wird dem gesetzlichen Eintritt in die Rente berufsunfähig. Dieses Risiko gilt sowohl für körperliche als auch für geistige Berufe. Der Staat bietet Ihnen im Ernstfall mit der Erwerbsminderungsrente kaum Hilfe.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung enthält keine „abstrakte Verweisung“. Dies bedeutet, dass der Versicherer von Ihnen bei Berufsunfähigkeit nicht verlangen darf, dass Sie einen anderen Beruf ausüben. Eine Versicherung ohne abstrakte Verweisung zahlt Ihnen bei 50%iger Berufsuntauglichkeit die vereinbarte Rente. Ein solcher Tarif muss nicht teuer sein, bietet Ihnen im Gegenzug aber enorme finanzielle Hilfe.